AGB
eventship GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1
Geltungsbereich
(1) Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, gelten für alle Leistungen (Konzeption, Organisation, Planung, Durchführung, Begleitung und Evaluation von Veranstaltungen und Vermittlung von Leistungen Dritter zur Durchführung von Veranstaltungen) zwischen dem Kunden und eventship GmbH, vertreten durch deren Geschäftsführerin Nadine Quary, Pfarrer-Zankl-Straße 2, 85055 Ingolstadt, (nachfolgend eventship genannt) diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB).
§ 2
Definitionen
(1) Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die mit eventship in Geschäftsbeziehung treten, ohne dass dies ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
(2) Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche und juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit mit eventship in eine Geschäftsbeziehung treten.
(3) Veranstalter im Sinne dieser AGB ist der Kunde. eventship tritt, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, nicht als Veranstalter auf.
§ 3
Angebote und Vertragsabschluss
(1) Grundlage des Vertragsschlusses ist das jeweilige schriftliche Angebot von eventship, in dem die Leistungen und das Honorar festgehalten werden. Die Angebote von eventship sind freibleibend und unverbindlich und stellen eine Aufforderung an den Kunden dar, eventship mit der Durchführung von Dienstleistungen zu beauftragen.
(2) Durch die Beauftragung mit der Durchführung der gewählten Dienstleistung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertrag zwischen dem Kunden und eventship kommt erst durch die Annahmeerklärung von eventship zustande, welche schriftlich oder in Textform erfolgen kann. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden.
(3) Eine auftragsgemäße Ausführungshandlung durch eventship ersetzt die Auftragsbestätigung. Durch die Inanspruchnahme der Dienstleistung von eventship erklärt der Kunde die Annahme dieses Angebot und verzichtet auf einen Zugang der Annahmeerklärung.
§ 4
Leistungsumfang und Nebenkosten
(1) Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung.
(2) Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, teilen die Vertragsparteien sich gegenseitig unverzüglich mit. Soweit dadurch Veränderungen der vereinbarten Vertragsinhalte nicht oder nur unwesentlich berührt werden, steht den Parteien aufgrund dieser Abweichungen kein Kündigungsrecht zu. Änderungen können jedoch zur Verschiebung von verbindlichen und unverbindlichen Leistungsterminen führen, die der Kunde mit der Vertragsänderung akzeptiert. Sämtliche zusätzliche Kosten, die sich aus vom Kunden gewünschten Änderungen ergeben, sind vom Kunden zu übernehmen.(3) Zur Erbringung der Leistungen ist es eventship gestattet, Aufträge an Dritte zu vergeben. Der Abschluss der Einzelverträge erfolgt – wenn nicht anders schriftlich vereinbart – unmittelbar zwischen eventship und den Dritten. eventship ist nicht verpflichtet, über die von Dritten in ihrem Auftrag erbrachten Leistungen Rechnung zu legen oder Rechnungen der von ihr beauftragten Personen vorzulegen.
(4) Incentive-Reisen werden von eventship nur vermittelt. eventship ist kein Reiseveranstalter.
(5) Übliche Nebenkosten, die bei der Erbringung von Leistungen aus dem Vertrag entstehen wie z. B. Boten- oder Taxifahrten, Frachtkosten sowie Nebenkosten, die aus der Anmietung einer Location (Heizungs-, Abfallentsorgungs-, Reinigungskosten etc.) oder aus anderen veranstaltungsspezifischen Gründen entstehen, bedürfen keiner separaten Beauftragung durch den Kunden. Gegen Vorlage geeigneter Nachweise erstattet der Kunde eventship die Nebenkosten, soweit nicht ohnehin eine unmittelbare Abrechnung gegenüber dem Kunden erfolgt.
§ 5
Pflichten des Kunden, Veranstalter-Haftflicht, Urheberrecht
(1) Der Kunde hat eventship alle für die Auftragsdurchführung notwendigen Informationen unverzüglich zu erteilen. Verzögerungen aus fehlender Mitwirkung des Kunden gehen nicht zu Lasten von eventship.
(2) Als Veranstalter ist der Kunde verpflichtet, gegebenenfalls auch zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, um gesetzliche Vorgaben, wie den Jugendschutzvorschriften u. a. zu genügen und insbesondere in Absprachen mit Behörden erforderliche Genehmigungen u. a., rechtzeitig einzuholen und die hieraus resultierenden Kosten zu tragen.
(3) Der Kunde hat für Verluste oder Beschädigungen, die er selbst oder seine Gäste verursacht haben, einzustehen. Es obliegt dem Kunden hierfür die entsprechenden Versicherungen gegen alle Risiken abzuschließen.
(4) Der Kunde verpflichtet sich, für die Veranstaltung eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Auf Verlangen hat der Kunde eventship einen Nachweis über die Haftpflichtversicherung zu erbringen.
(5) Fotographien sowie Video-, und Tonaufzeichnungen von Events, die über den privaten Gebrauch hinausgehen, müssen von eventship genehmigt werden, insbesondere wenn Fremdleistungen durch Künstler erbracht werden. Aufzeichnungen jeglicher Art für Fernsehen, Rundfunk und andere Institutionen zu tätigen, zu nutzen oder anzubieten, sind ohne schriftliche Genehmigung nicht gestattet.
§ 6
Zahlung, Verzug
(1) Alle Honorare werden in der jeweils zum Vertragsschluss geltenden Höhe entsprechend des Auftrags mit Rechnungsstellung sofort fällig.
(2) eventship ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse in angemessener Höhe zu verlangen. eventship bemüht sich für alle Veranstaltungen Zahlungspläne zu entwickeln, die sich an den Zahlungsbedingungen der beauftragten Dienstleister orientieren. Die Zahlungsziele sind vom Kunden einzuhalten.
(3) Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, hat eventship das Recht, ihre Leistung zu verweigern oder den Vertrag nach Fristsetzung fristlos zu kündigen.
§ 7
Konzeption, Präsentation und Urheberschutz
(1) Erhält eventship nach der Teilnahme an einer Präsentation oder nach Erstellung eines Konzepts keinen Auftrag, so verbleiben alle Leistungen von eventship, insbesondere deren Inhalt im Eigentum von eventship. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form auch immer – weiter zu nutzen.
(2) Alle Leistungen von eventship (z. B. Marketingkonzepte, Ideen, Konzepte für Veranstaltungen usw.) sowie einzelne Teile hieraus, bleiben im Eigentum der eventship. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit eventship darf der Kunde die Leistungen von eventship nur selbst und nur für die Dauer des Vertrages nutzen. Ergänzungen oder Änderungen von Leistungen von eventship durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von eventship und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.
(3) Für die Nutzung von Leistungen von eventship, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberechtlich geschützt ist – die Zustimmung von eventship erforderlich. Dafür steht eventship und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
(4) Wiederholungsnutzungen (z. B. Nachauflagen) oder Mehrfachnutzungen von Event-Konzepten sind honorarpflichtig; sie bedürfen der Einwilligung der eventship. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung der eventship. Über den Umfang der Nutzung steht eventship ein Auskunftsanspruch zu.
(5) Die durch eventship überlassenen Vorlagen des Kunden (z.B. Texte, Fotos, Muster) werden unter der Voraussetzung verwendet, dass der Kunde zur Verwendung berechtigt ist.
§ 8
Kündigung
(1) Der Kunde ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit eventship jederzeit zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform.
(2) Die vorzeitige Aufhebung des Vertragsverhältnisses verpflichtet den Kunden jedoch zur Zahlung der vereinbarten Honorare nach folgenden Regelungen:
a) Der Kunde ist zum Ausgleich sämtlicher Kosten verpflichtet, die eventship bis zum Zeitpunkt der Stornierung tatsächlich entstanden sind. Diese Fremdkosten werden anhand der Rechnungen und anhand von Stundenzetteln und Belegen durch eventship nachgewiesen.
b) Über die Kosten gemäß a) hinaus ist der Kunde verpflichtet eventship für bereits erbrachte Vorleistungen einen Ausgleich nach folgender Staffelung zu zahlen:
– bis zu 5 Monaten vor dem Event = 20 % des vereinbarten Entgelts,
– bis zu 3 Monaten vor dem Event = 40 % des vereinbarten Entgelts,
– bis zu 1 Monat vor dem Event = 60 % des vereinbarten Entgelts,
– ab 14 Tage vor dem Event = 80 % des vereinbarten Entgelts.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grunde für beide Vertragsparteien bleibt hiervon unberührt.
§ 9
Gewährleistung und Schadenersatz
(1) eventship verpflichtet sich zur gewissenhaften Vorbereitung und sorgfältigen Auswahl und Überwachung der Leistungsträger nach den Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns.
(2) Der Kunde hat Mängel an der Leistung von eventship, Beanstandungen, Reklamationen und Beeinträchtigungen unverzüglich – spätestens innerhalb von drei Werktagen nach Leistung durch eventship in Textform geltend zu machen und zu begründen. Soweit möglich muss eventship die Möglichkeit der Nacherfüllung eingeräumt werden. Für den Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen bei fehlgeschlagener oder unmöglicher Nacherfüllung steht dem Kunden das Recht auf Schadenersatz zu. Der Kunde erkennt an, dass ein Schadenersatzanspruch gegen eventship der Höhe nach, gleich aus welchem Rechtsgrunde, auf das vereinbarte Honorar beschränkt ist. Sofern der Kunde Verbraucher ist, richten sich die Fristen nach den gesetzlichen Vorschriften.
(3) Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Unmöglichkeit der Leistung (höhere Gewalt u. a.), positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung oder wegen unerlaubter Handlungen sind soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von eventship beruhen.
§ 10
Haftung
(1) eventship haftet unbegrenzt, soweit dies aus zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften vorgeschrieben ist.
(2) Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet eventship nur, soweit eventship bzw. deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder eine schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht zur Last fällt. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet eventship – gleich aus welchem Rechtsgrund – der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, der in der Regel den Betrag des Honorars nicht überschreitet.
(4) Eine wesentliche Vertragspflicht umfasst solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(5) eventship haftet nicht für Schäden, welche von Dritten im Zusammenhang mit einer Veranstaltung verursacht werden.
(6) Soweit eventship im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung Schadenersatzansprüche gegen Dritte zustehen, tritt eventship derartige Ersatzansprüche an den Kunden ab, sofern dieser die Abtretung derartiger künftiger Ansprüche annimmt. In einem solchen Fall stehen dem Kunden gegen eventship keine weiteren Ansprüche zu. Der Kunde ist berechtigt, derartige Ansprüche auf eigene Kosten durchzusetzen.
§ 11
Datenschutz, Nebenabreden, Textform
(1) eventship wird die personenbezogenen sowie die wirtschaftlichen Daten des Kunden, die ihr durch die Vertragsbeziehungen bekannt werden, vertraulich und nach den geltenden Bestimmungen des Datenschutzes behandeln. Das gilt auch nach Beendigung des Auftrages und nach Beendigung des Zusammenarbeit.
(2) Beide Seiten sind verpflichtet, nach Beendigung der Zusammenarbeit die personenbezogenen und wirtschaftlichen Daten der anderen Seite unverzüglich zu löschen, sobald sie nicht mehr aus steuerlichen oder anderen gesetzlichen Gründen benötigt werden.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Das gilt auch für eine Änderung dieser Textformklausel.
§ 12
Anwendbares Recht, Fremdsprache und Gerichtsstand, salvatorische Klausel
(1) Die Geschäftsbeziehungen zwischen eventship und dem Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Ansprüche ist Ingolstadt soweit der Kunde Unternehmer oder Kaufmann ist oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen.
(3) Werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in eine Fremdsprache übertragen, ist bei sprachlichen Unklarheiten immer die deutsche Version der AGBs ausschlaggebend.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein, berührt das die Rechtsgültigkeit der übrigen Vereinbarung nicht. Die Vertragsparteien vereinbaren, eine dem Sinn und Zweck dieser unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommender Ersatzbestimmung zu treffen.
Stand: 01.12.2021